Ausbildungsbeginn frühestens mit 16 1/2 Jahren reguläre Theorieprüfung | Fahrschüler: Zustimmung des gesetzlichen Vertreters Benennung mindestens einer Begleitperson keine Bedenken an der Fahreignung normale Ausbildung in der Fahrschule Begleitperson: Mindestalter 30 Jahre namentlich benannt (behördlich überprüft) Fahrerlaubnis Klasse B seit mindestens 5 Jahren max. 3 Punkte im Verkehrszentralregister |
reguläre Fahrprüfung | Vorbereitungsseminar für Fahranfänger und Begleiter ( in einigen Ländern Pflicht) |
Prüfungsbescheinigung ( gültig bis 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres) | nur in Deutschland nur in Begleitung Beginn der 2-jährigen Probezeit |
“Begleitetes Fahren” | Begleitperson = nur Ansprechpartner Fahranfänger = allein verantwortlicher Fahrzeugführer |
ab 18: reguläre Fahrerlaubnis | EU - Kartenführerschein |
* Landesspezifische Erlasse können vom bundeseinheitlichen Rahmen abweichen: Fragen Sie Ihren Fahrlehrer danach!
|